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Leistungen

Was kostet die Klassisch Homöopathische Behandlung?

Eventuell erstattet Ihnen Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten anteilig oder ganz, nachdem Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht haben. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse gegebenenfalls im Vorfeld. Die Behandlungskosten sind direkt an mich zu bezahlen.

LVKH-Ziffer

Leistungsbeschreibung

Betrag

1.0

Eingehende Untersuchung

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende körperliche Untersuchung.

Vgl. GebüH Ziff. 1 sowie GOÄ Ziff. 7/8

15,00 bis 23€

2.0

Homöopathische Erstanamnese im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse

Anamneseerhebung zur Einleitung einer homöopathischen Einzelmitteltherapie im chronischen oder chronisch bedingten Krankheitsfall, mit schriftlicher Aufzeichnung und einschließlich Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-medica-Abgleich. Mindestdauer 60min.

Vgl. GebüH Ziff. 2 sowie GOÄ Ziff. 30 – Zeitaufwand inkl. Fallanalysearbeiten

Erwachsene: 180-250€(zeitabhängig)



Kinder: 150-180€ (zeitabhängig)

2.1

Homöopathische Folgeanamnese einschließlich Fallverlaufsanalyse

Folgeanamnese im chronischen oder chronisch-konstitutionell bedingten Krankheitsfall unter laufender Behandlung mit schriftlicher Aufzeichnung zur Verlaufsbeurteilung einer homöopathischen Einzelmittelbehandlung und Bestimmung des weiteren Vorgehens, einschließlich erforderlicher Verlaufs- und Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-medica-Abgleich. Mindestdauer 30min.

Vgl. GebüH Ziff. 2 sowie GOÄ Ziff. 31– Zeitaufwand inkl. Fallanalysearbeiten:

30-60 Min: 40-80€

2.2

Homöopathische Anamnese im akuten Krankheitsfall einschließlich Fallanalyse

Homöopathische Anamneseerhebung im akuten Krankheitsfall, mit schriftlicher Aufzeichnung und einschließlich notwendiger Fallanalysearbeiten wie Symptomengewichtung, Repertorisation und Materia-medica-Abgleich.

Vgl. GebüH Ziff. 2 sowie GOÄ Ziff. 30– Zeitaufwand inkl. Fallanalysearbeiten

20-60 Min: 25-80€

4.0

Eingehende Beratung
von mindestens 10 Minuten Dauer, als alleinige Leistung oder in Verbindung mit einer Untersuchung.

Vgl. GebüH Ziff. 4 sowie GOÄ Ziff. 1 – Zeitaufwand inkl. Fallanalysearbeiten

10-30 Min: 17-35€

4.1

Verlaufskontrolle einer homöopathischen Behandlung

Zusammenfassende Erhebung wesentlicher klinischer und homöopathischer Informationen zum Behandlungsverlauf zwecks Beurteilung und Entscheidung des weiteren Vorgehens, mit schriftlicher Aufzeichnung, gegebenenfalls inklusive Beratung.

Vgl. GebüH Ziff. 4

zzgl. (analog) GebüH Ziff.1

sowie GOÄ Ziff. 7/8 + 1 (analog)

Begründung für Kombination und Aufwand:

Medizinische Notwendigkeit der Verlaufsbeurteilung durch Sorgfaltspflicht, zusätzlicher Aufwand durch Erhebung medizinisch wie auch homöopathisch relevanter Verlaufsparameter zur Entscheidung des weiteren Vorgehens sowie Fehlen einer GebüH Ziffer für die Gesamtleistung.

30-60 Min: 40-80€

5.0

Beratung
auch telefonisch oder per Internet, bis 10 Minuten.

Vgl. GebüH Ziff. 5 sowie GOÄ Ziff. 1

13€

-

Beratung
auch telefonisch oder per Internet, bis 10 Minuten, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr.

GebüH Ziff. 7

18€

19.5

Psychologisch exploratives Gespräch
Strukturierte, die homöopathische Anamnese ergänzende Befragung des Patienten, bei Kindern ggf. auch der Eltern, mit dem Ziel, psychische Störungen und Verhaltensstörungen inklusive relevanter Hintergründe näher zu erkunden.

Vgl. GebüH Ziff. 19.5 sowie GOÄ Ziff. 806

pro Stunde 70€

-

Behandlung einer Einzelperson mit einer Individuell abgestimmten geführten Meditation mit Vor- und Nachgespräch

analog GebüH Ziff. 19.8

pro Stunde 70€

-

Verbände (außer zur Wundbehandlung)
elastische Stütz-, Tape- oder Pflasterverbände.

Vgl. GebüH Ziff. 33.2

20-35€

-

Hausbesuch, einschließlich Beratung
bei Tag.

Vgl. GebüH Ziff. 9.1

pro halbe Stunde 35€

-

Nebengebühren für Hausbesuche (bis zu 2 Kilometer von der Praxis)
bei Tag. Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

Vgl. GebüH Ziff. 10.1

7€

-

Nebengebühren für Hausbesuche (2-25 Kilometer von der Praxis)
bei Tag. Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit. Liegt der Ort der Behandlung 2 bis 25 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld für jeden Angefangenen Kilometer:

Vgl. GebüH Ziff. 10.5

1,50€ pro km

-

Nebengebühren für Hausbesuche (über 25km von der Praxis)
Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit. Handelt es sich um einen Fernbesuch von über 25km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer Reisekosten in Anrechnung gebracht werden von:

Vgl. GebüH Ziff. 10.7

0,35 pro km

-

Hausbesuch, einschließlich Beratung
bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen.

Vgl. GebüH Ziff. 9.3

pro halbe Stunde 40€

-

Nebengebühren für Hausbesuche (2 Kilometer von der Praxis)
bei Nacht. Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit. Liegt der Ort der Behandlung bis zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld: Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer:

Vgl. GebüH Ziff. 10.2

12€

-

Nebengebühren für Hausbesuche (2-25 Kilometer von der Praxis)
bei Nacht. Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Praxis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit. Liegt der Ort der Behandlung 2 bis 25 Kilometer von der Praxis entfernt, dann beträgt beträgt das Wegegeld: Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs für den zurückgelegten Kilometer:

Vgl. GebüH Ziff. 10.6

3€ pro km

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